|
Antrag auf Vorbescheid In einem Antrag auf Vorbescheid von Herrn Wilhelm
Winterstein (Von Finck'sche Hauptverwaltung) wurde die Gemeinde
Straßlach-Dingharting ersucht, ihr Einvernehmen zu erteilen,
eine ca. 12.000 qm große landwirtschaftliche Hofstelle auf
dem freien Feld zwischen den Ortsteilen Großdingharting und
Hailafing zu errichten. Die Beschlussfassung zu einem Vorbescheidsantrag
ist für die Gemeinde bindend. Der privilegierte Antragsteller
beabsichtigt im Außenbereich zwischen den Ortsteilen Hailafing
und Großdinghating folgende Gebäude zu errichten: 
Eine vergrößerte Ansicht erscheint nach einem Click auf die obere Abbildung.
- Getreidesiloanlage (42 x 14 m) 588 qm
- mit 12 Silos (Höhe: 12,41m)
- Maschinenhalle (60 x 20 m) 1.200 qm
- Werkstatt (42 x 13 m) 546 qm
- Wohnhaus und Büro (15 x 11 m) 165 qm
- Wohnhaus Verwalter (13 x 9 m) 117 qm
- Getreide-Annahme und Reinigung (18 x 17,5 m) 315 qm (Höhe
14 m)
- Garagen (2 x 6 x 9 m) 108 qm
- Waschplatz
- Waagestelle
- Parkplätze
Die Bürgerbewegung lehnt dieses Bauvorhaben aus folgenden Gründen
ab:
- Dieses Vorhaben widerspricht den Festlegungen des Flächennutzungsplanes.
Darin ist der vorgesehene Standort als Fläche mit besonderer
Bedeutung für das Landschaftsbild, für die natürliche
Eigenart der Landschaft und für die Erholung ausgewiesen.
- Durch den Schwerlastverkehr, der durch die Befüllung und
Entleerung der Getreidelager entsteht, werden die Bürger
von Straßlach-Dingharting, vor allem aber die aus dem nahe
gelegenen Hailafing und Großdingharting belästigt und
durch den Lärm der Entstaubungs- und Trocknungsanlagen in
ihrer Lebensqualität beeinträchtigt.
- Das Orts- und Landschaftsbild wird durch das Vorhaben stark
beeinträchtigt. Eine Riegelbildung ist zu erwarten.
Unterschriftenaktion Nachdem sich im Gemeinderat eine breite Mehrheit abzeichnete, die
das Vorhaben befürworteten, sammelte die Bürgerbewegung
337 Unterschriften gegen das Projekt. Die Unterschreibenden forderten
den Gemeinderat auf, den Bau von riesigen Hallen und Silos abzulehnen,
die einen erheblichen Eingriff in das bestehende Orts- und Landschaftsbild
bedeuten würden. Die Unterschriftenlisten wurden dem Bürgermeister
übergeben. Leider beeinflusste dieses Meinungsbild der Bürger
von Straßlach-Dingharting die Gemeinderäte nicht, ihre
positive Haltung zu dem Vorhaben zu revidieren.
Offener Brief
Auch ein offener Brief der Bürgerbewgung an
den Antragssteller Herrn Winterstein konnte diesen nicht dazu bewegen,
einen anderen Standort für sein Vorhaben vorzuschlagen.
Bürgerbegehren Als letzte Möglichkeit unsere Heimat zu bewahren,
initiierten drei Gemeindebürger ein Bürgerbegehren mit
folgender Fragestellung:
Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Straßlach-Dingharting
ihr Einvernehmen zur Errichtung einer landwirtschaftlichen
Hofstelle mit Getreidesilos, Maschinen, Werkstatt- und Gerätehallen,
Büro- und Wohngebäuden und anderen Anlagen zwischen Hailafing
und Großdingharting verweigert? (Vorbescheidsantrag W. Winterstein)
Sie sammelten innerhalb von nicht einmal 2 Wochen 505 Unterschriften
von Bürgern, die das Bürgerbegehren unterstützen.
Bei 2.220 Wahlberechtigten in der Gemeinde Straßlach-Dingharting
entspricht das 22,75%. Damit wurden die erforderlichen 10% weit
überschritten.
Die Terminierung des Bürgerentscheides musste eine drohende zwangsläufige Einvernahmeerklärung durch Untätigbleiben der Genehmigungsbehörde (Fiktion) beachten. Äußert die Genehmigungsbehörde (die Gemeinde Straßlach-Dingharting) sich auf die Vorlage der Bauleitpläne durch die Gemeinde innerhalb von drei Monaten überhaupt nicht, so tritt nach dem Ablauf von 3 Monaten die Genehmigungsfiktion ein (§ 6 Abs. 4, § 10 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
Zulässigkeitserklärung Obwohl die Verwaltung der Gemeinde Straßlach-Dingharting
das Bürgerbegehren geprüft hatte und dabei keine Bedenken
gegen dessen Zulässigkeit hatte, hätte der Gemeinderat
das Bürgerbegehren fast für unzulässig erklärt.
Damit hatten die Befürworter des Vorhabens schnell vollendete
Tatsachen schaffen wollen. Nach harten Debatten im Gemeinderat,
wurde der Bürgerentscheid vom Gemeinderat als zulässig
erklärt. Bei der diesbezüglichen Abstimmung hat sich die
CSU-Fraktion rechtswidrig der Stimme enthalten. Der Termin des Bürgerentscheids
wurde auf den 10. Oktober 2004 gelegt.
Bürgerentscheid Mit einer hohen Wahlbeteiligung (51,8 %)
entschieden sich die Bürgerinnen und Bürger mit klarer
Mehrheit gegen das Vorhaben. 72,3 %
der Wählerinnen und Wähler (831 Stimmen)
stimmten mit Ja und damit für die Ablehnung des
Vorhabens. Nur 27,7 % stimmten mit Nein
(318 Stimmen).
Da auch das 2. Quorum erreicht wurde, war der Bürgerentscheid
erfolgreich und die Gemeinde hat damit das Vorhaben abgelehnt. Ein
Bürgerentscheid ist nur dann erfolgreich, wenn erstens die
Mehrheit der Wählerinnen und Wähler mit Ja stimmen und
zweitens diese Mehrheit mindestens 20% der Wahlberechtigten ausmachen.
In der Gemeinde Straßlach-Dingharting entsprachen diese 20%
444 Stimmen. Landratsamts wird Einvernehmen ersetzen Das Landratsamt hat mit seinem Schreiben vom 24.01.2005 mitgeteilt,
dass es entgegen der gemeindlichen Ablehnung dem Vorbescheidsantrag
des Bauwerbers Dr.Winterstein doch zustimmen und damit den Bürgerentscheid
aufheben und "ersetzen" wird. Hierbei muss die Gemeinde
vorher angehört werden (§74 Bayer. Bauordnung).
Stellungnahme der Gemeinde zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens
In seiner Sitzung am14.03.2005 hat der Gemeinderat gegen die Stimmen
der Bürgerbewegung einen 4-seitigen
Entwurf der Gemeindeverwaltung als Stellungnahme im Anhörungsverfahren
Dr. Winterstein abgelehnt (Abstimmungsergebnis: 9:4).
Auf Antrag von Gemeinderat Herbert Mack
(CSU) wurde folgende Formulierung verabschiedet (Abstimmungsergebnis: 9:4): "Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass das Landratsamt
das Vorbescheidsverfahren einer umfassenden Prüfung unterzogen
hat und es offensichtlich im Ergebnis für planungsrechtlich
zulässig hält. Der Gemeinderat sieht sich jedoch an das
Votum des Bürgerentscheides gebunden, so lange es nicht von
der kommunalen Rechtsaufsicht im Landratsamt beanstandet und außer
Kraft gesetzt ist.
GemeinderätInnen Frau Giessler, Herr Dr. Seth, Frau Thiel und Bürgermeister Dr. Brandl haben für die 4-seitige Stellungnahme der Gemeindeverwaltung und gegen den Antrag von Herrn Mack gestimmt.
Widerspruchseinlegung
In seiner Sitzung am 27.April 2005 hat der Gemeinderat darüber entschieden, ob gegen den Bescheid des Landratsamtes Widerspruch eingelegt wird. Gegen die Stimmen der Bürgerbewegung wurde beschlossen, keinen Widerspruch einzulegen.
Protokollauszug der Gemeinderatssitzung am 27. April 2005
Vorbescheid des Landratsamtes München vom 31. März 2005 betreffend "Landwirtschaftliche HofsteIle" Dr. Winterstein. Hier: Widerspruchseinlegung
Der Gemeinderat stimmte über folgende Beschlussvorlage ab:
Gegen den Vorbescheid des Landratsamtes München vom 31. März 2005 legt die Gemeinde fristwahrend Widerspruch ein. Die Widerspruchsbegründung erfolgt unter Einschaltung einer Anwaltskanzlei.
Abstimmung (ja/nein):
3:10 (abgelehnt)
Kommentar
LKW-Sperrung für die Waldstrasse in Hailafing
Bürgerbewegung beantragt verkehrslenkende Maßnahmen nach § 45 StVO Gemeindeteil Hailafing mit dem Ziel, die Waldstraße im Ortsteil Hailafing / Gemeinde Straßlach-Dingharting insbesondere durch die Anordnung eines ganztägigen Durchfahrverbots für Lkw von Schwerlastverkehr freizuhalten.
Antrag
Antrag auf Erstellung eines Rad- und Fußweges zwischen Hailafing und Großdingharting
Die Bürgerbewegung beantragt, dass sich der Gemeinderat für die Errichtung eines Fuß- und Radweges als Verbindung zwischen der Waldstrasse in Hailafing und der Friedhofstrasse in Großdingharting ausspricht. Dieser Fuß- und Radweg soll die Waldstrasse in Hailafing mit der Friedhofsstrasse in Großdingharting verbinden. Im nördlichen Teil soll dieser Weg westlich der Hofstelle von Herrn Dr. Winterstein entlang der Grenze zum Golfplatz nach Süden führen und beim Friedhof in Großdingharting in den Ort münden
Antrag
_______
Hintergrundinformationen:
Der Ablauf eines Bürgerbegehrens / Bürgerentscheids ist
in Art. 18a der Gemeindeordnung (GO)geregelt.
- Der Gemeinderat entscheidet unverzüglich, spätestens
innerhalb von 1 Monat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.
Das Bürgerbegehren darf nur dann nicht zugelassen werden,
wenn es formalen Voraussetzungen nicht erfüllen würde
und/oder materielle Rechtsvorschriften verletzen würde. Andere
Kriterien, wie z.B. Zweckmäßigkeit eines Bürgerentscheides,
dürfen nicht herangezogen werden. Auch genügen bloße
Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens
nicht für eine Ablehnung. Ebenso genügt es nicht, wenn
der Gemeinderat bzw. seine Mitglieder lediglich unentschlossen
wären hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens.
- Sobald das Bürgerbegehren für zulässig erklärt
worden ist, darf der Gemeinderat keine dem Bürgerbegehren
entgegenstehende Beschlüsse fassen.
- Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses des
Gemeinderates.
|