Strasslach-Dingharting
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Bürger wehren sich gegen Agrarfabrik

Antrag auf Vorbescheid

In einem Antrag auf Vorbescheid von Herrn Wilhelm Winterstein (Von Finck'sche Hauptverwaltung) wurde die Gemeinde Straßlach-Dingharting ersucht, ihr Einvernehmen zu erteilen, eine ca. 12.000 qm große landwirtschaftliche Hofstelle auf dem freien Feld zwischen den Ortsteilen Großdingharting und Hailafing zu errichten. Die Beschlussfassung zu einem Vorbescheidsantrag ist für die Gemeinde bindend. Der privilegierte Antragsteller beabsichtigt im Außenbereich zwischen den Ortsteilen Hailafing und Großdinghating folgende Gebäude zu errichten:

Grundriss Bauvorhaben Winterstein

Eine vergrößerte Ansicht erscheint nach einem Click auf die obere Abbildung.

  • Getreidesiloanlage (42 x 14 m) 588 qm
  • mit 12 Silos (Höhe: 12,41m)
  • Maschinenhalle (60 x 20 m) 1.200 qm
  • Werkstatt (42 x 13 m) 546 qm
  • Wohnhaus und Büro (15 x 11 m) 165 qm
  • Wohnhaus Verwalter (13 x 9 m) 117 qm
  • Getreide-Annahme und Reinigung (18 x 17,5 m) 315 qm (Höhe 14 m)
  • Garagen (2 x 6 x 9 m) 108 qm
  • Waschplatz
  • Waagestelle
  • Parkplätze


Die Bürgerbewegung lehnt dieses Bauvorhaben aus folgenden Gründen ab:

  1. Dieses Vorhaben widerspricht den Festlegungen des Flächennutzungsplanes. Darin ist der vorgesehene Standort als „Fläche mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild, für die natürliche Eigenart der Landschaft und für die Erholung“ ausgewiesen.
  2. Durch den Schwerlastverkehr, der durch die Befüllung und Entleerung der Getreidelager entsteht, werden die Bürger von Straßlach-Dingharting, vor allem aber die aus dem nahe gelegenen Hailafing und Großdingharting belästigt und durch den Lärm der Entstaubungs- und Trocknungsanlagen in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt.
  3. Das Orts- und Landschaftsbild wird durch das Vorhaben stark beeinträchtigt. Eine Riegelbildung ist zu erwarten.

Unterschriftenaktion

Nachdem sich im Gemeinderat eine breite Mehrheit abzeichnete, die das Vorhaben befürworteten, sammelte die Bürgerbewegung 337 Unterschriften gegen das Projekt. Die Unterschreibenden forderten den Gemeinderat auf, den Bau von riesigen Hallen und Silos abzulehnen, die einen erheblichen Eingriff in das bestehende Orts- und Landschaftsbild bedeuten würden. Die Unterschriftenlisten wurden dem Bürgermeister übergeben. Leider beeinflusste dieses Meinungsbild der Bürger von Straßlach-Dingharting die Gemeinderäte nicht, ihre positive Haltung zu dem Vorhaben zu revidieren.

Offener Brief

Auch ein offener Brief der Bürgerbewgung an den Antragssteller Herrn Winterstein konnte diesen nicht dazu bewegen, einen anderen Standort für sein Vorhaben vorzuschlagen.

Bürgerbegehren

Als letzte Möglichkeit „unsere Heimat zu bewahren“, initiierten drei Gemeindebürger ein Bürgerbegehren mit folgender Fragestellung:

Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Straßlach-Dingharting ihr Einvernehmen zur Errichtung einer „landwirtschaftlichen Hofstelle“ mit Getreidesilos, Maschinen, Werkstatt- und Gerätehallen, Büro- und Wohngebäuden und anderen Anlagen zwischen Hailafing und Großdingharting verweigert? (Vorbescheidsantrag W. Winterstein)

Sie sammelten innerhalb von nicht einmal 2 Wochen 505 Unterschriften von Bürgern, die das Bürgerbegehren unterstützen. Bei 2.220 Wahlberechtigten in der Gemeinde Straßlach-Dingharting entspricht das 22,75%. Damit wurden die erforderlichen 10% weit überschritten.

Die Terminierung des Bürgerentscheides musste eine drohende zwangsläufige Einvernahmeerklärung durch Untätigbleiben der Genehmigungsbehörde (Fiktion) beachten. Äußert die Genehmigungsbehörde (die Gemeinde Straßlach-Dingharting) sich auf die Vorlage der Bauleitpläne durch die Gemeinde innerhalb von drei Monaten überhaupt nicht, so tritt nach dem Ablauf von 3 Monaten die Genehmigungsfiktion ein (§ 6 Abs. 4, § 10 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Zulässigkeitserklärung

Obwohl die Verwaltung der Gemeinde Straßlach-Dingharting das Bürgerbegehren geprüft hatte und dabei keine Bedenken gegen dessen Zulässigkeit hatte, hätte der Gemeinderat das Bürgerbegehren fast für unzulässig erklärt. Damit hatten die Befürworter des Vorhabens schnell vollendete Tatsachen schaffen wollen. Nach harten Debatten im Gemeinderat, wurde der Bürgerentscheid vom Gemeinderat als zulässig erklärt. Bei der diesbezüglichen Abstimmung hat sich die CSU-Fraktion rechtswidrig der Stimme enthalten. Der Termin des Bürgerentscheids wurde auf den 10. Oktober 2004 gelegt.

Bürgerentscheid

Mit einer hohen Wahlbeteiligung (51,8 %) entschieden sich die Bürgerinnen und Bürger mit klarer Mehrheit gegen das Vorhaben. 72,3 % der Wählerinnen und Wähler (831 Stimmen) stimmten mit „Ja“ und damit für die Ablehnung des Vorhabens. Nur 27,7 % stimmten mit „Nein“ (318 Stimmen).

Da auch das 2. Quorum erreicht wurde, war der Bürgerentscheid erfolgreich und die Gemeinde hat damit das Vorhaben abgelehnt. Ein Bürgerentscheid ist nur dann erfolgreich, wenn erstens die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler mit Ja stimmen und zweitens diese Mehrheit mindestens 20% der Wahlberechtigten ausmachen. In der Gemeinde Straßlach-Dingharting entsprachen diese 20% 444 Stimmen.

Landratsamts wird Einvernehmen ersetzen

Das Landratsamt hat mit seinem Schreiben vom 24.01.2005 mitgeteilt, dass es entgegen der gemeindlichen Ablehnung dem Vorbescheidsantrag des Bauwerbers Dr.Winterstein doch zustimmen und damit den Bürgerentscheid aufheben und "ersetzen" wird. Hierbei muss die Gemeinde vorher angehört werden (§74 Bayer. Bauordnung).

Stellungnahme der Gemeinde zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

In seiner Sitzung am14.03.2005 hat der Gemeinderat gegen die Stimmen der Bürgerbewegung einen 4-seitigen Entwurf der Gemeindeverwaltung als Stellungnahme im Anhörungsverfahren Dr. Winterstein abgelehnt (Abstimmungsergebnis: 9:4).

Auf Antrag von Gemeinderat Herbert Mack (CSU) wurde folgende Formulierung verabschiedet (Abstimmungsergebnis: 9:4):

"Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass das Landratsamt das Vorbescheidsverfahren einer umfassenden Prüfung unterzogen hat und es offensichtlich im Ergebnis für planungsrechtlich zulässig hält. Der Gemeinderat sieht sich jedoch an das Votum des Bürgerentscheides gebunden, so lange es nicht von der kommunalen Rechtsaufsicht im Landratsamt beanstandet und außer Kraft gesetzt ist.“

GemeinderätInnen Frau Giessler, Herr Dr. Seth, Frau Thiel und Bürgermeister Dr. Brandl haben für die 4-seitige Stellungnahme der Gemeindeverwaltung und gegen den Antrag von Herrn Mack gestimmt.

Widerspruchseinlegung

In seiner Sitzung am 27.April 2005 hat der Gemeinderat darüber entschieden, ob gegen den Bescheid des Landratsamtes Widerspruch eingelegt wird. Gegen die Stimmen der Bürgerbewegung wurde beschlossen, keinen Widerspruch einzulegen.

Protokollauszug der Gemeinderatssitzung am 27. April 2005

Vorbescheid des Landratsamtes München vom 31. März 2005 betreffend "Landwirtschaftliche HofsteIle" Dr. Winterstein. Hier: Widerspruchseinlegung

Der Gemeinderat stimmte über folgende Beschlussvorlage ab:
Gegen den Vorbescheid des Landratsamtes München vom 31. März 2005 legt die Gemeinde fristwahrend Widerspruch ein. Die Widerspruchsbegründung erfolgt unter Einschaltung einer Anwaltskanzlei.

Abstimmung (ja/nein):

3:10 (abgelehnt)

Kommentar

LKW-Sperrung für die Waldstrasse in Hailafing

Bürgerbewegung beantragt verkehrslenkende Maßnahmen nach § 45 StVO Gemeindeteil Hailafing mit dem Ziel, die Waldstraße im Ortsteil Hailafing / Gemeinde Straßlach-Dingharting insbesondere durch die Anordnung eines ganztägigen Durchfahrverbots für Lkw von Schwerlastverkehr freizuhalten.

Antrag

Antrag auf Erstellung eines Rad- und Fußweges zwischen Hailafing und Großdingharting

Die Bürgerbewegung beantragt, dass sich der Gemeinderat für die Errichtung eines Fuß- und Radweges als Verbindung zwischen der Waldstrasse in Hailafing und der Friedhofstrasse in Großdingharting ausspricht. Dieser Fuß- und Radweg soll die Waldstrasse in Hailafing mit der Friedhofsstrasse in Großdingharting verbinden. Im nördlichen Teil soll dieser Weg westlich der Hofstelle von Herrn Dr. Winterstein entlang der Grenze zum Golfplatz nach Süden führen und beim Friedhof in Großdingharting in den Ort münden

Antrag

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Hintergrundinformationen:

Der Ablauf eines Bürgerbegehrens / Bürgerentscheids ist in Art. 18a der Gemeindeordnung (GO)geregelt.

  • Der Gemeinderat entscheidet unverzüglich, spätestens innerhalb von 1 Monat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Das Bürgerbegehren darf nur dann nicht zugelassen werden, wenn es formalen Voraussetzungen nicht erfüllen würde und/oder materielle Rechtsvorschriften verletzen würde. Andere Kriterien, wie z.B. Zweckmäßigkeit eines Bürgerentscheides, dürfen nicht herangezogen werden. Auch genügen bloße Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens nicht für eine Ablehnung. Ebenso genügt es nicht, wenn der Gemeinderat bzw. seine Mitglieder lediglich unentschlossen wären hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens.
  • Sobald das Bürgerbegehren für zulässig erklärt worden ist, darf der Gemeinderat keine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Beschlüsse fassen.
  • Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses des Gemeinderates.

 

 
Glossar:
(externe Webseiten)


Außenbereich

Bauleitplanung
Flächennutzungsplan
Privilegiertes Bauvorhaben

Bürgerentscheid

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