Strasslach-Dingharting
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Bürgerbewegung Anträge der BB Bürgerbriefe Aktuelles
 
Dezember 2007
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger !

„Lebensmittelmarkt nicht vom Tisch - Bürgerbewegung setzt Forderung nach abermaliger Abstimmung durch“

 

So stand es am 30.10.2007 in der SZ. Wir freuen uns, dass unserem Antrag auf die Schaffung der Möglichkeit, einen sog. „Vollsortimenter“ im Gewerbegebiet anzusiedeln, im Gemeinderat mit breiter Mehrheit (9:4) zugestimmt worden ist. Wir gehen optimistischer Weise mal davon aus, dass die Vernunft über die Animositäten gesiegt hat.
Damit Sie unsere Beweggründe für die Antragstellung nachvollziehen können, sind hier unsere Argumente:

  • Die vorangegangene Abstimmung zu diesem Thema im April endete mit einem Pat und war somit  nicht eindeutig.
  • Die Bürger Straßlach-Dinghartings haben in einem Bürgerentscheid für dieses Gewerbegebiet gestimmt. Wir mussten dies akzeptieren. Nun ist es wichtig, eine sinnvolle Vermarktung der Parzellen durchzuführen, um einen finanziellen Schaden von der Gemeinde abzuwenden.
  • Es liegen konkrete Angebote für den Ankauf einer Parzelle zum geforderten Preis für einen Supermarkt vor. Wir sehen keinen Grund, dieses Angebot nicht aufzugreifen.
  • Die Tante-Emma-Läden in den Ortsteil-Zentren verlieren ihre Kunden damit nicht. Die Bürger, die jetzt in diesen Läden die individuelle Betreuung schätzen, werden auch weiterhin dort kaufen.
  • Im Übrigen sind die Straßlach-Dinghartinger Bürger in allen umliegenden Supermärkten beim Einkaufen anzutreffen. Es könnten viele gefahrene Kilometer vermieden werden, wenn hier bei uns ein Supermarkt vorhanden wäre.
  • Ein schon mal angedachter Supermarkt in der Ortsmitte von Straßlach ist m. E. schon aus verkehrstechnischen Gründen nicht realisierbar.

Nun bleibt zu hoffen, dass die Umsetzung des Beschlusses „pro Supermarkt“ zügig vorangeht!

(Elisabeth Thiel)

 

 

Brandl im Fall Bader rehabilitiert !

 

Ein schwerwiegender Vorwurf im Rahmen des Disziplinarverfahrens gegen den 1. Bürger-
meister. Dr. Brandl ist entkräftet:
Im Antwortschreiben auf die Dienstaufsichtsbeschwerde der Eheleute Bader vom 1.3.07 nimmt das Landratsamt wie folgt Stellung:
„Wir haben das Vorgehen der Gemeinde Straßlach-Dingharting und deren ersten Bürgermeister Dr. Brandl im Zusammenhang mit Ihrem Bauantrag rechtsaufsichtlich überprüft.
Da wir dabei feststellten, dass sich die bisher gefassten Beschlüsse des Gemeinderates zum Teil widersprechen und somit momentan keine vollziehbare Beschlusslage vorliegt, haben wir den Gemeinderat der Gemeinde Straßlach-Dingharting hierüber informiert und darum gebeten, dass die bisher gefassten Beschlüsse aufgehoben werden sollen. …
Ein weiteres rechtsaufsichtliches Einschreiten unsererseits erachten wir für nicht notwendig.“

Worum ging es?
Familie Bader wollte seit Jahren auf einem Stück Wiese im Außenbereich Baurecht zugesprochen bekommen. Dies wurde immer wieder (schon unter BM Streit) abgelehnt. Im Februar 2006 kam erneut ein diesbezüglicher Antrag (GR Bredendiek) auf die Tagesordnung :
„Für eine Fläche von 1000 qm wird auf dem westliche Teil der Flur Nr. 476 Gem. Str. (an der Mühlstraße/Oberholzweg) im Rahmen eines Einheimischenprogramms der Flächennutzungsplan geändert.“ Dieser Antrag wurde am 22.2.06 mit 8:7 angenommen.
Laut Aussage des Landratsamts wäre dieser Beschluss so nicht genehmigungsfähig gewesen. Maßgebend für die Ausweisung von Bauland ist nicht der Wunsch eines einzelnen Bauwerbers, sondern der Wille der Gemeinde, den Flächennutzungsplan unter städtebaulichen Gesichtspunkten in größerem Umgriff zu ändern.
Dr. Brandl versuchte nach dem Februarbeschluss Rechtssicherheit bezüglich der Ausweisung von Bauland und bezüglich des Einheimischenbezugs zu erlangen, was vom Gemeinderat torpediert oder ihm als Böswilligkeit unterstellt wurde. Die Sendung „quer“ des Bayerischen Fernsehens gab sich sogar dazu her, Herrn Bader ein Forum zu bieten, um Dr. Brandl „Stasimethoden“ vorwerfen zu können.

Mit dem Schreiben des Landratsamtes ist klar:

 

Erster Bürgermeister Dr. Brandl hat im „Fall Bader“
rechtmäßig gehandelt.

Der Gemeinderat ist nun aufgefordert,  nach Rechtsberatung durch das Landratsamt, alle im Fall Bader gefassten Beschlüsse aufzuheben.

 

(Elisabeth Thiel)

 

 

GESUCHT UND NICHTS GEFUNDEN
Schnüffler im Rathaus am Werk

 

Am 24. September wurden mein Schrank, Schreibtisch und Computer im Bürgermeisterzimmer durchsucht. Die Durchsuchungsaktion erfolgte durch den Gemeindebeamten und Kandidaten für die Bürgermeisterwahl, Herrn Oberinspektor Hans Sienerth.
Zur Aufklärung des Vorgangs, der in der Presse breiten Raum eingenommen hat, hier ein paar Fakten:
Für meinen Computer hatte ich ein geheimes, nur mir bekanntes Passwort. Dieses wurde bei der Durchsuchung gebrochen. Speziell der Ordner „Bürgermeister intern“ sollte durch das Passwort besonders geschützt und ausschließlich mir zugänglich sein. Alle Schreiben und Texte auf meinem PC ließ Herr Sienerth rekonstruieren, auch wenn ich sie fortlaufend während meiner Dienstjahre bereits gelöscht hatte.
Ersichtliches Ziel der Durchsuchung war, womöglich etwas zu finden, was gegen mich im Disziplinarverfahren verwendbar sein könnte. Kann man in den Schreibtischschubladen oder im Büroschrank fündig werden? Hat der Bürgermeister womöglich auf seinem PC im Rathaus einmal einen privaten Brief geschrieben? – Habe ich aber nicht!
Die Disziplinarklage ist immer noch nicht erhoben. Es fehlen noch gerichtsfeste Klagegründe. Die vorläufige Amtsenthebung ist bis heute noch ohne jede gerichtliche Kontrolle. Bis heute können Landrat und Rechtsaufsicht kein Urteil des Verwaltungsgerichts vorlegen, welches die Dienstenthebung rechtfertigen würde.
Wer heute noch auf diese Weise schnüffeln und herumstöbern muss, beweist, dass er keine Gründe hat.
Bei meinem Ausscheiden im September habe ich selbstverständlich meinen Arbeitsplatz im Bürgermeisterzimmer ordentlich und aufgeräumt verlassen, wie sich das gehört. Meine persönlichen Dinge habe ich mitgenommen. Über die am darauf folgenden Montag (24.9.07) eingeleitete Durchsuchung hat Herr Sienerth einen minutiösen Durchsuchungsbericht als „Aktenvermerk“ geschrieben.
Ich zitiere daraus:
„Über den Inhalt der Schubladen vor Dienstenthebung habe ich (Sienerth) keine Kenntnis. Die meisten Schubladen sind weitgehend entleert worden. In manchen Schubladen befinden sich noch Büromaterialien.“
„ Auf dem Schreibtisch habe ich neben dem Telefon einen Stapel mit folgenden Unterlagen gefunden:“ (wird ausgeführt)
„Ebenfalls am 24.09.2007 habe ich (Sienerth) Herrn … (Gemeindebediensteter) gebeten, den Ordner Bürgermeister im amtlichen EDV-Verzeichnis zu sichten…..Ich habe ihn gebeten, die Dateien soweit möglich wieder herzustellen. … Der Ordner Bürgermeister ist ein amtlicher Ordner auf dem amtlichen Laufwerk, zu dem nur der 1. Bürgermeister und die Sekretärin Zugang hatten.“ (Falsch: Zu dem Ordner „Bürgermeister intern“ hatte auch die Sekretärin keinen Zugang.)
Auf Strafantrag hin ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft gegen Herrn Sienerth wegen der geschilderten Durchsuchungen. § 202 a des Strafgesetzbuches lautet: „Ausspähen von Daten. Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Unabhängig vom Ausgang der strafrechtlichen Ermittlungen ist die Schnüffelaktion im Rathaus von einer Art, wie sie unsere Bürgerschaft nicht hinnehmen sollte.

(Dr. Walter Brandl)

 

Einladung

 

Am Sonntag, 4. Advent, 23.12.2007,
14.30 Uhr

wird uns im Grünwalder Forstwirt
(vormals Entenalm)

für ca. 1 Stunde die Märchen- und Geschichtenerzählerin Silvia Hein selbst ausgedachte Märchen für Kinder und Erwachsene vortragen.

Geschichten wie "Die Sternenfrau" berühren gerade im Advent sicherlich jung und alt. Diese Geschichten werden wirklich alle ansprechen !

Über ihr Kommen zu dieser zwanglosen Adventsveranstaltung würden wir uns sehr freuen !

Wenn Sie noch Fragen haben, melden Sie sich einfach
unter 0179-6660856 oder 089-45461413.

 

Wir waren positiv überrascht von der Spendenfreudigkeit der Straßlach-Dinghartinger Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Wir sehen dies als Anerkennung unserer bisherigen Arbeit und werden uns selbstverständlich in Zukunft mit noch mehr Engagement für das Wohl der Bürger einsetzen.

Vielen herzlichen Dank!

 

Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern wünschen wir eine
friedvolle, wahlkampffreie Weihnachtszeit und einen
gelungenen Rutsch ins Jahr 2008 !

 

Impressum: Bürgerbewegung Straßlach-Dingharting, Birket 14, 82064 Straßlach, V.i.S.d.P.: E. Thiel; Redaktion: Ursula Krieger;
Bankverbindung: Konto 939 900, Raiffeisenbank Isar-Loisachtal eG BLZ 701 695 43