"Einberufung Rechnungsprüfungsausschuss"
Hiermit wird beantragt:
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr GR Lang, wird aufgefordert, nunmehr unverzüglich den Rechnungsprüfungsausschuss einzuberufen. Die nachfolgend genannten Haushaltsjahre der Gemeinde und Gemeindewerke sind zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung in folgender Reihenfolge vorzulegen:
- Haushaltsjahre 2002 und 2003 bis zum 30. Juni 2006
- Haushaltsjahr 2004 bis zum 30. November 2006
- Der Abschlussbericht für die bereits geprüften Haushaltsjahre 2000 und 2001 ist für die Gemeinderatssitzung zur Abstimmung im Mai vorzubereiten.
Begründung: Der Rechnungsprüfungsausschuss ist bereits wieder 3 Jahre im Rückstand. Wenn die Rechnungsprüfung sich über Jahre hinzieht, d. h. nicht im darauf folgenden Jahr die Jahresrechnungen geprüft werden, ist eine entsprechende Reaktion des Ausschusses bzw. des Gemeinderates nicht mehr möglich.
Wenn es dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Dr. Lang (CSU), zeitlich nicht möglich ist, seinen Aufgaben nachzukommen, möge er dies dem Gemeinderat mitteilen, damit ein neuer Vorsitzender durch Mehrheitsbeschluss des Gemeinderates gewählt werden kann.
Kommentar:
Gemäß Art. 103 (4) der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
(Gemeindeordnung - GO) ist die örtliche Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluß des Haushaltsjahres durchzuführen.
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