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"Verkehrslenkende Maßnahmen nach § 45 StVO Gemeindeteil Hailafing, Waldstraße"
Hiermit wird beantragt,
gem. § 45 StVO Verkehrslenkende Maßnahmen durchzuführen und die Waldstraße im Ortsteil Hailafing / Gemeinde Straßlach-Dingharting insbesondere durch die Anordnung eines ganztägigen Durchfahrverbots für Lkw von Schwerlastverkehr freizuhalten.
Begründung:
Verkehrslenkende Maßnahmen sind gem. § 45 StVO erforderlich. Die Straßenverkehrsbehörde kann die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten (§ 45 Abs. 1 Satz 1 StVO). Ein Durchfahrverbot für den Schwerlastverkehr ist
- zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 3 StVO)
- zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 2 StVO)
- hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 5 StVO)
- aus Gründen der Sicherheit und Ordnung (§ 45 Abs. 1 Satz 1 StVO)
dringend geboten.
1. Erhöhte Unfallgefahren
In der Waldstrasse befinden sich die Haltestellen der Schulbusse und der öffentlichen Busse. Der Straßenverlauf ist eng und schlecht einsehbar. Es parken viele Autos am Straßenrand. Die Waldstrasse hat zumeist keine Gehwege. Wenn ein „Gehweg“ andeutungsweise vorhanden ist, dann ist dieser äußerst schmal und ohne Sicherheitsraum. Dies führt zu hohen Unfallgefahren, da die Schulkinder zu den Haltestellen zumeist auf der Strasse gehen müssen. Vor allem jetzt im Winter, da auf den schmalen Gehwegen meterhoch der Schnee liegt. Insbesondere aufgrund der erhöhten Unfallgefahren sind Verkehrslenkende Maßnahmen geboten.
2. Unzumutbare Lärmauswirkungen für die Anwohner
Der Schwerlastverkehr führt zu einer unzumutbaren Lärm- und Abgasbelastung der teilweise eng an der Straße gebauten Wohnräume und der genutzten Außenanlagen sowie der häuslichen Umgebung.
3. Zunahme der Schadstoffbelastung nicht hinnehmbar
Die Zunahme der Belastung der Anwohner durch Abgase durch den Schwerlastverkehr ist sowohl wegen der Gesundheitsgefahren als auch wegen der Nutzung der Gartengrundstücke nicht hinnehmbar.
Mit freundlichen Grüßen
Lotte Gießler Dr. Oliver Seth Elisabeth Thiel |