"Erstellung einer Satzung für Informationsfreiheit in der Gemeinde Straßlach-Dingharting"
A n t r a g
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, eine Satzung zur Informationsfreiheit in der Gemeinde Straßlach-Dingharting zu erstellen und sie innerhalb von drei Monaten dem Gemeinderat zur Abstimmung vorzulegen. Dabei soll ihr die beigefügte Mustervorlage dienlich sein.
B e g r ü n d u n g
Aufgrund des Art. 23 S.1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern kann jede Gemeinde für ihren Bereich eine Satzung, in diesem Falle eine Informationsfreiheitssatzung beschließen. Mit einer solchen Satzung wird jedem interessierten Bürger Zugang zu allen Vorgängen in der Kommune ermöglicht. Die Vorgänge in der kommunalen Verwaltung werden so für jeden Bürger transparent und nachvollziehbar. Der allgemein beklagten Politikverdrossenheit kann so entgegengewirkt werden.
Lotte Gießler Dr. Oliver Seth Elisabeth Thiel |