Strasslach-Dingharting
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Antrag GRe Lotte Giessler, Dr . Oliver Seth u. Elisabeth Thiel vom 30. Juni 2004


Einführung des Entsorgungssystems „Gelber Sack“

Im Auftrag von Industrie und Handel erfüllt das Duale System deren Entsorgungs- und Recyclingverpflichtungen, wie sie sich aus der Verpackungsverordnung von 1991 und ihrer novellierten Fassung von 1998 ergeben.

Für den Aufdruck des Markenzeichens Grüner Punkt auf ihren Verpackungen zahlen die Lizenznehmer nach dem Verursacherprinzip Lizenzentgelte an das Duale System, die sich nach der Stückzahl der Verpackungseinheiten und dem Gewicht der eingesetzten Materialien berechnen. Diese Entgelte werden von dem Endkunden über den Produktpreis bezahlt.

Wenn gebrauchte Verpackungsmaterialien über die Wertstoff­sammlung den Weg ins Recycling finden, schließen sich Wertstoffkreisläufe, schonen wir Ressourcen und sparen Energie.

Das bestehende Bring-System der Gemeinde Straßlach-Dingharting mit der Entsorgung der Verpackung mit dem grünen Punkt über die Container an den Sammelplätzen hat sich jedoch nicht bewährt.

Hiermit wird folgendes beantragt:

In der Gemeinde Straßlach-Dingharting wird zur Entsorgung von allen Verpackungen, auf denen der Grüne Punkt aufgedruckt ist - mit Ausnahme von Papier/Karton, Dosen und Glas, der „Gelbe Sack“ eingeführt. Der Gelbe Sack ersetzt die bisher an den Sammelstellen aufgestellten Container für Leichtverpackungen. Die Leichtverpackung wird in kostenlos zur Verfügung gestellten Säcken, direkt beim Haushalt abgeholt.

Begründung:

  • Die Abholung der Gelben Säcke ist kostenlos! Beim Kauf der Produkte die mit dem "Grünen Punkt" gekennzeichnet sind, wurde die Abholung bereits bezahlt.
  • Aufgrund der mühsamen Entsorgung über die Containersammelplätze ist die Recyclingrate in unserer Gemeinde gering und die meiste Verpackung wird über den Restmüll entsorgt. Dies führt dazu, dass unsere Bürger für die Entsorgung des Verpackungsmülls sodann doppelt bezahlen müssen.
  • Die Sauberkeit der Container-Standplätze gab und gibt des öfteren Anlass zur Klage aufgrund der umherfliegenden Leichtverpackungen. Durch die Abholung der Leichtverpackung in verschlossenen Säcken beim Haushalt, wird vermieden, dass Verpackungsmaterial durch starke Winde aus den Containern in die Landschaft gelangt.
  • Die neu eingeführten „Schlitz-Container“ für die Sammlung von Leichtverpackungen sind bei vielen unserer Bürger unbeliebt, da der Einwurf der Verpackungen sehr mühsam ist.
  • Der Fehleinwurf von Abfall in die Sammelcontainer kann reduziert werden. Gelbe Säcke, die Abfälle enthalten, die nicht im Gelben Sack entsorgt werden dürfen, sind von der Abfuhr ausgeschlossen und verbleiben am Abstellort.
  • Der durch den Wegfall der Container für Leichtverpackung freiwerdende Platz an den Sammelstellen kann durch weitere Sammel-Container für Papier/Karton, Dosen und Flaschen genutzt werden. Damit wird die Aufnahmekapazität erhöht werden und der beständige Engpass verringert werden.

In den Gelben Sack gehört u.a.

    • Becher von Joghurt, Margarine, Quark usw.
    • Folien
    • Tragetaschen und Beutel
    • Verpackungen von Pralinen oder Keksen
    • Kunststofflaschen von Spül-, Wasch- und Körperpflegemittel
    • Milch- und Getränkekartons
    • Schaumstoffe von Obst und Gemüseschalen
    • Vakuumverpackungen
    • Verpackungsmaterialien aus Styropor
   
 
 
Glossar

Grüner Punkt

DSD